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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  dropje47.
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    hallo,kann man als einfaches mitglied n zurückgetretener 1ste vorsitzender wegen unterschlagung und betrug anzeigen oder muss das der jetzige vorstand machen?

    hbaumann hbaumann

    Bei Ihrem Schreibstil muss man manchmal ein wenig Phantasie aufbringen… 🙂

    Wenn Sie als Mitglied selbst betroffen/geschädigt sind, können Sie selbstverständlich auch Anzeige erstatten. Ansonsten sollten Sie den vertretungsberechtigten Vorstand auffordern, das zu tun.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden dropje47

    danke schön.

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