Arbeitsstunden/Pflichtstunden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 2 months von  hbaumann.
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    Wir haben in den vergangenen Jahren immer 2 Personen pro Parzelle zum Arbeitseinsatz zugelassen. Sie konnten dadurch die 2×4 Stunden mit einem mal erbringen. Nun möchten wir das nur noch eine Person pro Parzelle teilnimmt. Frage muss das in der Mitgliederversammlung beschlossen werden, oder kann der Vorstand selbst einen Beschluss fassen. In der Satzung ist diesbezüglich keine Aussage zu finden.

    hbaumann hbaumann

    Arbeitsstunden sind eine Sonderform des Beitrages und über diesen stimmt normalerweise die Mitgliederversammlung ab.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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