Arbeitsvertrag soll rückwirkend auf der MV beschlossen werden.

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  Lavida.
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    Aus einem Minijob soll rückwirkend seit November 2014 ein Midijob gemacht werden und während der MV im März beschlossen werden.
    Ist dies möglich? oder ist die Gemeinnützigkeit gefährdet?

    hbaumann hbaumann

    Was ist ein Midijob? Sie meinen damit sicher die Inanspruchnahme der sog. Gleitzone.

    Die Gemeinnützigkeit ist damit nicht gefährdet, Sie müssen allerdings mit der Knappschaft, wohin ja die pauschale Arbeitgeberabgabe abgeführt wird, klären, wie Sie rückwirkend die Arbeitgeberanteile abführen können. Ich stelle mir das nicht so einfach vor.

    Offensichtlich geht es ja darum, demjenigen ab November etwas mehr Geld zu geben. Sicher ist er auch noch ehrenamtlich im Verein aktiv. Zahlen Sie ihm doch einfach dafür eine bestimmte Summe im Rahmen der Ehrenamtspauschale aus. Dann können Sie auch auf eine rückwirkende Regelung verzichten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Lavida

    Vielen Dank, Herr Baumann,

    zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr erfüllt mit Lebensfreude und Gesundheit.

    Ja, es geht um die Gleitzone. Es geht darum, demjenigen nachträglichen Krankenversicherungsschutz zu geben. Er hat seine hauptberufliche Tätigkeit im November selbst gekündigt.
    In unserem Verein hat er seit 2 Jahren einen Minijob.

    Mir ist nicht klar, ob wir einen Arbeitsvertrag rückwirkend ohne Mitgliederbeschluss abschließen dürfen.

    Danke für den Hinweis mit der Knappschaft. Ich werde mich erkundigen.

    mit freundlichem Gruß
    Lavida

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