Aufbewahrungsfristen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Lisa55

    Hallo,
    ich bin neu im Vereinsvorstand und habe folgende Frage:
    Wie lange müssen Vereinsunterlagen aufgehoben werden ??
    Irgendwer sagte mal 10 Jahre. Ist dies so richtig ?
    Würde mich freuen, wenn mir einer helfen könnte.
    Danke.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Lisa,
    Niht alle Vereinsunterlagen müssen zehn Jahre aufbeawahrt werden.
    Eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt für
    – Bücher, Journale und kontenaufzeichnungen,
    – für Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen
    – EDV-gestützte Buchführungssysteme

    Eine sechsjährige Aufbeawahrungsfrist gilt für
    -Lohnkonnten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto,
    sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen sowie Geschäftsbriefe.

    Sie Aufbewahrungsfrist beginnt immer am Ende des Kalenderjahres, in dem sich der dokumentierte Geschäftsvorfall zugetragen hat.

    Gruß von mops

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