Auflösung des Vereins

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 2 months von  ewzffb.
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    In Kürze stehen für den gemeinnützigen Verein, dessen Vorstand ich bin, wichtige Entscheidungen an. Bei der kommenden JHV sind der Vorstand, seine Stellvertreterin und die Schatzmeisterin neu zu wählen. Vorstand und Stellvertreterin treten von ihren Ämtern zurück, die Schatzmeisterin wird erneut kandidieren.

    Intensive Bemühungen des Vorstands, Kandidaten für die frei werdenden Ämter zu gewinnen, waren erfolglos. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Verein auflöst. Die Auflösung ist nach Studium des Handbuchs für den Vereinsvorsitzenden nur mit 3/4 Mehrheit der Mitglieder möglich. Erwartungsgemäß wird diese Mehrheit in unserem Fall nicht erreicht.

    Ich sehe eine schwierige Situation auf mich zu kommen und weiß nicht, wie ich mich darin verhalten kann. Prinzipiell stimme ich der Auflösung des Vereins zu und möchte mich nicht unter Druck setzen lassen, die Vereinsführung erneut zu übernehmen.

    Die relevanten Passagen der Satzung des Vereins lauten:

    – Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Er bleibt bis zur wirksamen Neuwahl im Amt.

    – Die Mitgliederversammlung beschließt die Auflösung des Vereins.

    – Die Auflösung des Vereins kann nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. (Das entspricht nicht der og. Vorgabe)

    Ich möchte Sie freundlichst bitten mich in dieser Sache zu beraten und danke Ihnen sehr für Ihre Bemühungen.

    Beste Grüße
    Jürgen Schulz

    hbaumann hbaumann

    Für den Auflösungsbeschluss ist entscheidend, was die Satzung sagt (§ 41 BGB). Sie kann von der gesetzlichen Vorgabe abweichen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Sehr geehrter Herr Baumann,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Beste Grüße
    Jürgen Schulz

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