Aufnahme verweigert

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 3 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden mrueffert

    Hallo,
    ich habe ein Kind was seit drei Monaten im Kart Slalom teilnimmt. Aufnahmeantrag ist raus und diese Aufnahme wurde verweigert ohne Grund.
    Laut Satzung zwar ok, aber das Kind hat keine Verstöße begangen. Die Jugendkart Gruppe und wir kämpfen nun darum das mein Kind aufgenommen wird.
    Ich habe fristgerecht einen Widerspruch der Ablehnung getätigt und nun muss eine Mitgliederversammlung entscheiden. Alles gut und schön.
    Ich hätte gerne gewusst in welchem Zeitraum müsste die Mitgliederversammlung stattfinden oder darf der Vorstand sie ein Jahr hinziehen?
    Das Kind wird wegen einer einzelnen Person, die nicht mal etwas mit dem Jugendkart etwas zu tun hat, nicht aufgenommen.
    Der Verein verstößt gegen seiner Satzung. Habe ich da auch möglichkeiten etwas zu tun ?

    Ich freue mich auf hilfreiche Tipps und Antworten.

    Beste Grüße mrueffert

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Vorweg, ich kenne diese Satzung nicht.
    Wenn der Vorstand und Sie schreiben ja, das ist ok, eine Aufnahme ablehnen darf ist das erst einmal so. Weiter schreiben Sie fristgerecht Einspruch eingelegt zu haben und die MV muss nun über die Aufnahme entscheiden muss. Hierzu muss jedoch keine außerordentliche MV einberufen werden, es reicht die reguläre MV. Sollte diese nur 1x jährlich stattfinden werden Sie wohl oder übel 1 Jahr warten müssen. Es sei den sie finden ein Vereinsmitglied, das für Sie gem. Satzung eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern mobilisiert, um eine außerordentliche MV einberufen zu können.
    Im übrigen widersprechen Sie sich. Am Anfang schreiben Sie die Ablehnung und weitere Entscheidung in der MV wäre laut Satzung ok, im letzten Absatz wiederum schreiben Sie der Verein verstößt gegen seine Satzung.
    Was denn nun??

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