Aufnahmegebühr

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Frasano

    Hallo und Guten Tag.In unserer Satzung steht das bei der Aufnahme eine Aufnahmegebühr von 200 Euro zu entrichten ist.Ein Mitglied das vor 6 Jahren ausgetreten ist,will wieder in den Verein eintreten.Der Vorstand und der Erweiterte Vorstand wollen ihm die Aufnahmegebühr erlassen.Ist dieser Vorgang Satzungskonform .Danke für die Antwort im voraus.

    Mfg.Alfred Kleinknecht

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn in der Satzung was von Aufnahmegebühr steht ist diese auch einzufordern. Dies unabhängig davon wie lange derjenige vorher schon ausgetreten ist. Im Grunde wäre dies auch fällig wenn er nach 1/2 Jahr wieder in den Verein eintritt. Ausschlaggebend ist hier die Satzung als Verfassung des Vereins. Über di kann sich auch ein Vorstand nicht hinwegsetzten. Sollten das dennoch geschehen, würde ich das in der kommenden MV als Top aufnehmen lassen und ggf. darüber abstimmen, dass der Vorstand hier Schadenersatz zu leisten hat, da er sich nicht an die Satzung gehalten hat.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Wenn in der Satzung nichts geregelt ist, kann die Aufnahmegebühr mit einem kleinen Trick umgangen werden. Wie Tom schon geantwortet hat, muss die Satzung eingehalten werden. Bei einem Wiedereintritt muss die Aufnahmegebühr also vom Schatzmeister gefordert und vom Mitglied bezahlt werden. Aber wenn das in der Satzung nicht ausgeschlossen ist, kann der damalige Austritt annulliert werden, wenn er weniger als 3 Jahre her ist. Dann muss natürlich der Beitrag für die inzwischen vergangene Zeit nachträglich vom Schatzmeister gefordert und vom Mitglied bezahlt werden. Ob das billiger ist, weiß ich natürlich nicht.

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