Aufnahmestopp in Hinblick auf Wahlen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 7 months von  Spitzmaus.
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    Hallo, in unserem Verein ist die Aufnahme von Mitgliedern lt. Satzung folgendermaßen geregelt: Mitglied werden kann jede natürliche und jur. Person, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die ganze Zeit wurde das so gehändelt, dass die Kassiererin die Beitrittserklärungen bekam, dem Mitglied die Unterlagen (Satzung, Mitgliedsausweis usw.) zugeschickt und den Beitrag eingezogen hat. Damit war die Aufnahme besiegelt. Nun stehen Vorstandswahlen an und der 1. und 2. Vorsitzende sehen ihre Fälle davon schwimmen. Deshalb wurde jetzt bis zu den Neuwahlen ein Aufnahmestopp verhängt, um zu vermeiden, dass neue Mitglieder eintreten, die vielleicht gern andere Personen wählen würden. Ist das vereinsrechtlich möglich? Lt. Satzung gibt es keine Angaben, auch nicht, ab wann ein Mitglied stimmberechtigt ist. Bisher war es das, sobald der Mitgliedsbeitrag bezahlt war (Vorausetzung für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllt). Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort…

    hbaumann hbaumann

    Da die Kassiererin ja wahrscheinlich auch zum Vorstand gehört, ist eigentlich nichts dagegen zu sagen, dass sie die Aufnahmen vollzogen hat.

    Auch ein Aufnahmestopp ist durchaus nichts Ungewöhnliches, wenn der Verein z.B. keine Kapazitäten mehr hat. Das sollte aber wenigstens auf der Basis eines Vorstandsbeschlusses erfolgen. Wenn die anderen Vorstandsmitglieder also anderer Meinung sein sollten, dann müssen sie kurzfristig eine Vorstandssitzung erzwingen und dem 1. und 2. Vorsitzenden klarmachen, dass das so nicht geht. Sollten sich der 1. und 2. weigern, ihre (unrechtmäßige) Festlegung zurückzunehmen, werden sie einfach überstimmt und die Kassiererin macht so weiter, wie bisher.

    Was das Stimmrecht anbelangt, kann es doch so bleiben, wie es bisher gehandhabt wurde.

    H. Baumann
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    Die Kernfrage war: Nun stehen Vorstandswahlen an und der 1. und 2. Vorsitzende sehen ihre Fälle davon schwimmen. Deshalb wurde jetzt bis zu den Neuwahlen ein Aufnahmestopp verhängt, um zu vermeiden, dass neue Mitglieder eintreten, die vielleicht gern andere Personen wählen würden. Ist das vereinsrechtlich möglich?
    Es geht also nicht darum, dass der Verein keine Kapazitäten mehr hat, im Gegenteil! Wir brauchen eigentlich jedes Mitglied, da wir auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen sind. Das bedeutet für mich, der Vorstand verhält sich vereinsschädigend.

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    P.S. Ein Vorstandsbeschluss existiert, der wurde noch schnell in trockene Tücher gepackt.

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