Aufteilung von Betriebsausgaben

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 10 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Lybre

    Unser Vereinsheim besteht aus einer Vereinsgaststätte und einer kleine Sporthalle. Die Sporthalle wird für den ideellen Bereich (Tischtennis, Gymnastik) und auch für wirtschaftliche Zwecke (Sportfest, Weinfest, Weihnachtsfeier) genützt.
    Die Vereinsgaststätte wir in Eigenregie bewirtschaftet.
    Die Einnahmen im wirtschaftlichen Bereich werden die 35.000,- €- Grenze überschreiten.

    Nach welchen Schlüssel können Betriebsausgaben (Strom, Wasser Heizung, Versicherungen usw.) dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden? Muss eine Aufteilung mit dem Finanzamt abgestimmt und von dessen Seite akzeptiert sein?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sofern Sie die Nutzung nicht exakt bestimmen können, ist es ratsam, mit dem Finanzamt eine prozentuale Aufteilung abzustimmen. Nach diesem Schlüssel ordnen Sie dann die Ausgaben für das Vereinsheim zu. Kleine Abweichungen bleiben dann unberücksichtigt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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