Aufwandsentschädigung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kathrin

    Einen schönen guten Tag!
    Wir sind schon länger verunsichert bei folgender Frage, die nicht für jede Person ein Problem darstellt.
    Unser Kulturverein hat eine Kräuterschule geöffnet und Mitglieder des Vereins geben Kurse, bei denen ein Teil als Einnahmen für den Verein gerechnet werden und der Rest geht für Materialeinkäufe und Verpflegung drauf. Was übrig bleibt wird als Honorar aufgeteilt. Das ist in der Regel nicht sehr viel und kann keinesfalls als Referentenhonorar für ein ganzes Wochenende angesehen werden. Also ist es eher eine Aufwandsentschädigung, die jeweils neu berechnet wird, je nachdem was nach Abzug der Kosten für alle Seminarutensilien (Flaschen, Gläser, Rohstoffe, Unterlagen etc) übrig bleibt. Kann ich es Aufwandsentschädigung nennen, wenn es mit Rechnung vom Verein angefordert wird?
    Einen lieben Dank schon mal für eine Antwort
    Kathrin Schiefelbein

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Eine Aufwandsentschädigung, oder steuerrechtlich Übungsleiterpauschale könnt ihr, soweit ich das beurteilen kann gewähren. Dazu müsst ihr nur einen Übungsleitervertrag mit „Dozenten/Betreuer o.s.“ schließen. Im Netz gibt´s da jede Menge Vorlagen die ihr euch anpassen könnt.
    Im Übrigen wäre das dann eine Aufwandsentschädigung im sinne des §3 Nr. 26 EStG (https://dejure.org/gesetze/EStG/3.html)

    Kein Profilbild vorhanden Tom
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