Aufwandsentschädigung für Reinigungskräfte

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 7 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden jgvmg

    Hallo,
    wir beschäftigen eine Reinigungskraft zur Reinigung unseres Vereinsheims. Der Aufwand beträgt ca. 2 St wöchentlich. Wir wollen die Dame nun mit einer Aufwands/ oder Ehrenamtslösung entlohnen. In unserer Satzung ist diesbezüglich noch nichts vermerkt. Wie handeln wir rechtssicher?
    In diesem Zusammenhang stellt sich die gleiche Frage für Vereinsmitglieder welche als Übungsleiter eingesetzt sind. Wie ist ohne Satzungsänderung (geplant 2015) hier zu verfahren.
    Vielen Dank

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn jemand ehrenamtlich, also freiwillig das Vereinsheim reinigt, kann man ihm die Ehrenamtspauschale von 60 Euro pro Monat zahlen. Ist derjenige weisungsgebunden, geht auch die -ehrenamtspauschale nicht. Aber auch eine Aufwandsentschädigung ist dann nicht möglich, da es sich immer um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

    Es ginge also nur über einen Minijob.

    H. Baumann
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    Was ist in diesem Zusammenhang weisungsgebunden?

    Kein Profilbild vorhanden jgvmg

    Die Dame reinigt frei nach Ihrer Zeiteinteilung einmal wöchentlich.

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    Was ist in diesem Zusammenhang weisungsgebunden?
    Die Dame reinigt frei nach Ihrer Zeiteinteilung einmal wöchentlich.

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo zusammen,

    weitere Informationen gibt unter diesem Link: https://www.vereinswelt.de/aufwandsentschaedigung-aufwendungsersatz

    Liebe Grüße
    Ihr Redaktions-Team der Vereinswelt

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