Aufwandspauschale für Reinigungskraft möglich?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 5 months von  szallendorf.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden MuenchnerForum

    Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein. Nun wollen wir eine Person für die Reinigung unserer kleinen Geschäftsstelle engagieren, die kein Vereinsmitglied ist. Können wir sie über eine Aufwandspauschale von z.B. 50 Euro im Monat vergüten, ohne dass wir unsere Gemeinnützigkeit gefährden und ohne, dass wir uns anderweitig strafbar machen, weil wir die Person z.B. nicht über einen Minijob anstellen? Müssen wir mit der Person eine Art Ehrenamtsvereinbarung machen? Gibt es sowas überhaupt? Danke für Hinweise schon jetzt!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sie können der Reinigungskraft die Ehrenamtspauschale dafür zahlen (720 Euro pro Jahr oder 60 Euro pro Monat). Voraussetzung ist allerdings, dass es sich dabei um eine nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeit handelt.
    Als Grundlage für die Ehrenamtspauschale sollte es eine entsprechende Vereinbarung geben, was sie tun soll und auch regelmäßige Stundenabrechnungen, damit der Kassenwart einen Nachweis für die Buchführung hat.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden szallendorf

    Wie hat denn eine solche Vereinbarung auszusehen? Wir stehen nämlich aktuell vor der selben Frage.

    Vielen Dank vorab

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.