Aufwandspauschale und Fahrtkosten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden nueggel1

    Unser Verein kümmerst sich um ältere und kranke Menschen. Wir haben extra eine Wohnung angemietet in der wir täglich 5-6 meist Demenz erkrankte Menschen betreuen. Manchmal werden sie durch unsere Helfer persönlich von zu Hause abgeholt und zu dieser Wohnung gefahren. Für diesen Fahrdienst berechnen wir 5 Euro die wir ohne Abzüge 1:1 an die Helfer weitergeben. Nun meine Frage, müssen wir diese Fahrtkosten zu der Aufwandpauschale (175€/Monat) dazu addieren oder können wir diese Kosten als persönliche Auslagen auszahlen? Also Auslagen die der Helfer quasi vorgestreckt hat.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Zuerst einmal hätte ich Bedenken, Fahrkosten pauschal auszuzahlen. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt das toleriert. Denn es bleibt ja nicht nur bei 5 EUR, sondern das summiert sich monatlich.

    Fahrkosten dürfen nach dem Reisekostenrecht vergütet werden: 0,30 EUR pro Kilometer. Das bedeutet natürlich, dass der Fahrer ein Fahrtenbuch führen muss.

    Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Geld zusätzlich zur Aufwandsentschädigung/Übungsleiterpauschale gezahlt werden. Aber auch hier muss geprüft werden, ob die von Ihnen beschriebene Tätigkeit überhaupt in den Bereich des § 3 Nr. 26 EStG fällt. Da bin ich allerdings etwas überfragt, da ich im Sport zu Hause bin.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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