Zuerst einmal hätte ich Bedenken, Fahrkosten pauschal auszuzahlen. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt das toleriert. Denn es bleibt ja nicht nur bei 5 EUR, sondern das summiert sich monatlich.
Fahrkosten dürfen nach dem Reisekostenrecht vergütet werden: 0,30 EUR pro Kilometer. Das bedeutet natürlich, dass der Fahrer ein Fahrtenbuch führen muss.
Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Geld zusätzlich zur Aufwandsentschädigung/Übungsleiterpauschale gezahlt werden. Aber auch hier muss geprüft werden, ob die von Ihnen beschriebene Tätigkeit überhaupt in den Bereich des § 3 Nr. 26 EStG fällt. Da bin ich allerdings etwas überfragt, da ich im Sport zu Hause bin.
H. Baumann
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