Liebe Vereinskollegen,
ich bin Vorstandsmitglied in einem Oldtimerverein. Der Verein ist eingetragen aber nicht gemeinnützig. Wir sind zur Zeit in der Diskussion – mit einigen Mitgliedern – wieviel der Verein an Zuwendungen den Mitgliedern geben darf/kann. Wir veranstalten 1 x im Jahr eine Oldtimerrallye, wobei ein Überschuss von ca. 1000 – 1500€ überbleibt. Von dem Betrag werden dann bei einer gemeinsamen Ausfahrt der Mitglieder ( u.a. Satzungszweck Geselligkeit….) z.B. das Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Eintrittsgelder bezahlt. Bei Übernachtungen z.B. auch teilweise die Übernachtungskosten.
Es werden keine Gelder bar ausgezahlt. Alles geht auf eine Rechnung des Vereins. Gibt es eine gesetzliche Grenze für die Aufwendungen an die Mitglieder bei einem nicht gemeinnützigen Verein ? ( bitte Quelle angeben) Beim gemeinnützigen Verein gilt ja die Grenze von 60€/a in der Regel, um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. ( Zur weiteren Info…….der Mitgliedsbeitrag ist auch deutlich geringer als die 60€ )
Wer kann die Frage rechtssicher beantworten? Wir haben vor den Verein beim Finanzamt zu erklären und möglichst nicht mit Fehlern starten. Vielen Dank im voraus für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Der Oldtimerfreak