Auskunftpflicht g. Behörden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 7 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Friedrich

    Ein Spieler meines Vereins hat in eimem Punktspiel ein Foul an seinem Gegenspieler begangen. Die Krankenkasse des Geschädigten verlangt nun, dass ich die Adresse meines Spielers heraus gebe. Diese beruft sich auf die Auskunftpflicht eines eingetragen Vereins gegenüber Behörden des öffentlichen Rechts. Verstößt das nich gegen den Datenschutz meines Vereinsmitgliedes?

    Gruß Friedrich

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Friedrich,
    Gegenüber der Krankenkasse, die nach der Adresse des foulenden Spielers fragt, haben Sie eine Auskunftspflicht ohne Wenn und Aber. Wie Sie schon selbst in Ihrer Anfrage bemerken, besteht eine absolute Auskunftspflicht gegenüber den Behörden des öffentlichen Rechts. Datenschutzbelange Ihres Vereinsmitglieds bleiben dabei außer Ansatz.

    Freundliche Grüße
    Inge Cz.

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