Auskunftspflicht im laufenden Geschäftsjahr

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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    Ist der Vorstand verpflichtet,Auskunft über Finanzlage und veränderte Mitgliederzahlen zu geben, nachdem kurzfristig etliche Veränderungen im Verein vom Vorstand durchgeführt wurden und die Befürchtung besteht, daß noch mehr „Unheil““ droht? Die Satzung gibt dazu gar nichts her.“

    hbaumann hbaumann

    Zuerst einmal muss geprüft werden, ob der Vorstand überhaupt dazu berechtigt ist, solche Änderungen vorzunehmen oder ob das in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung fällt. Wenn der Vorstand dazu befugt ist, muss er lediglich im Rahmen der Rechenschaftslegung in der Mitgliederversammlung Auskunft geben.

    Im Zeitalter der modernen Medien (Vereinshomepage, Email, SMS, Facebook usw.) wird allerdings ein umsichtiger Vorstand bemüht sein, wichtige Informationen auch außerhalb der MV zu verbreiten.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen

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