Auskunftsrecht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 2 months von  Tom.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Goldfisch

    Ein Mitglied des Vereins war auf der letzten Hauptversammlung nicht anwesend und verlangt jetzt Kopien des Protokolls.
    Die Satzung enthält keinen Hinweis auf Verpflichtung zur Aushändigung, also kann das Mitglied nach meiner Erkenntnis lediglich aufgrund von berechtigtem Interesse eine Einsicht in das Protokoll erhalten, bzw. einzelne Passagen abschreiben, hat aber keinen rechtlichen Anspruch auf eine Ablichtung. Ist das korrekt?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Interessierten Mitgliedern, oder Mitgliedern die an der MV nicht teilnehmen konnten, muss auf Antrag das Protokoll zur Kenntnis gegeben werden. Einen Anspruch auf Aushändigung einer Kopie hat das Mitglied jedoch nicht, lediglich für einzelne Passagen die das Mitglied selbst betreffen.
    Das Mitglied kann also lediglich Einsichtnahme nehmen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.