Wendet ein Verein/Verband das Delegiertenprinzip an, z.B. weil er sehr groß oder untergliedert ist, hat dennoch jedes Mitglied einen Anspruch darauf, über Berichte und Beschlüsse informiert zu werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Den Delegierten werden entsprechende Unterlagen mitgegeben, die diese dann in ihrem zuständigen Bereich zur Kenntnis geben können.
2. Allen Mitgliedern werden die Unterlagen zugeschickt (im Zeitalter der Email – kein Problem).
3. Die Unterlagen werden auf der Homepage des Vereins/Verbandes bereitgestellt.
4. Die Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Vereins aus und können dort einen bestimmten Zeitraum eingesehen werden.
In Ihrem Fall werden wahrscheinlich die Varianten 1 und 3 am praktikabelsten sein.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/
H. Baumann