Auskunftsrechte für Mitglieder eines e.V.

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    Ein Ehepaar ist Mitglied eines Kleingarten e.V. Trotz Satzungs-Recht sich (hier: über einen Gartennachbarn sehr berechtigt) zu beschweren erfolgt keinerlei Beantwortung der Vorstandschaft. Nachfragen dazu bleiben erfolglos. Nachfragen zu einstimmig beschlossenen Falschdarstellungen (auch Verleumdungen) bleiben erfolglos, also unbeantwortet. Zu Gunsten des Gartennachbarn wurde von der Vorstandschaft eine uns unbekannte Regelung zum Grenzabstand bestimmt. Diese Vertragsregelung wird uns, trotz mehrfacher Anforderungen nicht übermittelt. Gleiches gilt für Fotos, die für Schadensabwicklungen gemacht wurden, aber zu unserem Nachteil an die gemeindliche Garten-Verpächterin hergezeigt wurden.
    Gibt es Möglichkeiten außer zum Anwalt zu gehen und teure Einforderungen anderweitig geltend zu machen.

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