Durch diese Schlüssel-Regelung in der Vereinsordnung werden Mitglieder im ersten Jahr den anderen Mitgliedern gegenüber eigentlich schlechter gestellt, da sie nicht wie diese uneingeschränkt am Vereinsleben teilnehmen können. Streng genommen müsste es dafür sogar eine Satzungsgrundlage geben – zumindest aber einen Bezug in der Satzung auf diese Ordnung. Eine Ordnung allein reicht bei Eingriffen in die Mitgliedsrechte nicht aus.
Das klassische Beispiel dafür ist das sog. Probejahr. Das muss aber seine Grundlage in der Satzung haben.
Da z.B. in meinem eigenen Verein jedes Neumitglied sofort einen Schlüssel für das Grundstück und Haus bekommt, kann ich Ihre Regelung ohnehin nicht so richtig nachvollziehen.
Wenn Sie natürlich befürchten, dass einige Mitglieder auf diese Ordnung pochen (die eigentlich nur beschränkt rechtswirksam ist), dann wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als danach zu verfahren. Oder Sie lassen es auf eine Auseinandersetzung ankommen.
Sie sollten allerdings auch darüber nachdenken, ob solch eine Regelung noch sinnvoll ist.
H. Baumann
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