Ausscheiden des Rechnungsprüfers während der Amtszeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    Hallo,
    gemäß Satzung werden in unserem Verein in der oMV jedes Jahr zwei Rechnungsprüfer gewählt, die Mitglied im Verein sein müssen. Jetzt ist ein Rechnungsprüfer während der Amtsperiode aus dem Verein ausgetreten. Kann der zweite Rechnungsprüfer die Rechnungsprüfung für das vergangene Jahr alleine durchführen oder müssen wir in einer außerordentlichen MV einen neuen Rechnungsprüfer für die restliche Amtszeit (ca. 10 Wochen) wählen? In der Satzung sind die Aufgaben der beiden Rechnungsprüfer nicht näher geregelt. Ich freue mich auf eine baldige Antwort. Danke.

    hbaumann hbaumann

    Sieht die Satzung eines Vereins zwei Kassenprüfer vor, müssen auch beide Positionen besetzt sein und die Kassenprüfung muss auch durch beide vorgenommen werden.

    Tritt einer der Kassenprüfer vorzeitig zurück, muss der Verein so schnell wie möglich, eine Nachwahl organisieren. Lohnt sich dieser Aufwand nicht, weil – wie in Ihrem Fall – die Amtszeit ohnehin demnächst zu Ende ist, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Der Verein verschiebt die Kassenprüfung bis zur übernächsten MV. Das ist aber nur sinnvoll, wenn die kommende MV keine Wahlversammlung ist.

    2. Der eine Kassenprüfer nimmt allein die Prüfung vor, lässt in der Mitgliederversammlung aber dann zunächst einmal abstimmen, ob diese Prüfung als Grundlage für einen Entlastungsantrag anerkannt oder nur zur Kenntnis genommen wird.

    Man könnte natürlich auch in die Satzung aufnehmen, dass zwar zwei Prüfer gewählt werden, die Prüfung aber auch gültig ist, wenn sie nur durch einen erfolgt ist. Solch eine Situation kommt durchaus öfter vor, wenn nämlich einer der Prüfer für einen längeren Zeitraum verhindert ist (Krankheit, Ausland usw.).

    Noch ein Praxistipp:
    Die Erfahrungen zeigen, dass es durchaus empfehlenswert sein kann, in die Satzung aufzunehmen, dass die Kassenprüfer niemals komplett ausgetauscht werden, sondern aus Gründen der Kontinuität immer nur ein Kassenprüfer bei einer Wahlperiode ausscheidet und neu gewählt wird.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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