Ausschluss aus dem Verein

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  SchmittPaul.
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  • Kein Profilbild vorhanden SchmittPaul

    lt.Satzung kann das Mitglied innerhalb von einer Woche gegen
    die Entscheidung beim Ehrenrat des Vereins Einspruch erheben.
    Es existiert aber leider keiner. Ist dann der Ausschluss rechtlich ungültig ?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn solch eine Regelung in der Satzung steht, müssen der Verein einen Ehrenrat wählen und haben! Ansonsten kann das Mitglied den Ausschluss anfechten und wird hier mit Sicherheit Recht bekommen.
    Da ein solcher Ehrenrat von der MV gewählt wird, könne Sie den Einspruch auf der MV vortragen und diese abschließen über den Ausschluss abstimmen lassen.
    Ich empfehle aber dennoch schnellst,möglich den in der Satzung angeführten Ehrenrat zu etablieren.

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    Kein Profilbild vorhanden SchmittPaul

    Herzlichen Dank für Ihre Info, hat uns sehr geholfen !

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