Ein Vorstand kann sich nur selbst verkleinern (Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes aus dem Vorstand), wenn dies die Satzung ausdrücklich zulässt. Aus meiner Erfahrung weiß ich aber, dass wahrscheinlich 99% aller Vereinssatzungen solch einen Passus nicht haben.
Das heißt der damals ausgesprochene Ausschluss (auch wenn es ein Vorstandsbeschluss war) ist nicht rechtskräftig und das Mitglied ist immer noch im Vorstand – es sei denn, die Amtszeit ist inzwischen abgelaufen.
Da ja offensichtlich auch die Vereinsmitgliedschaft weiter bestand, muss es allerdings den gesamten Beitrag nachzahlen.
H. Baumann
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