außerordentliche MGV

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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    Bei uns steht eine außerordentliche Wahlversammlung, aufgrund von Interessenskonflikten an. Jetzt geht es darum nichts falsch zu machen. Muss die Wahlkommission aus Vereinsmitgliedern bestehen? Oder sind Unabhängige von Vorteil? Müssen bei einer außerordentlichen Wahlversammlung weitere Tagesordnungspunkte angenommen werden. Auch finde ich weder im BGB o.ä. etwas von einer Wahlordnung. Bei uns in der Satzung steht: Für die Durchführung der Wahlen gilt die Wahlordnung. Leider finde ich nichts dazu. Über Ihre zeitnahe Hilfe wären wir Ihnen sehr Dankbar. VG Martina Wendler

    hbaumann hbaumann

    Eine Wahlordnung werden Sie im BGB auch nicht finden. Ihre Satzung bezieht sich aber auf eine Wahlordnung, die offensichtlich (hoffentlich) in Ihrem Verein zu existieren scheint. Die sollten Sie ausfindig machen. Wenn nämlich danach nicht verfahren wird, ist die Wahl möglicherweise anfechtbar. Irgendein Mitglied wird diese nämlich sicher haben und wartet nun genüsslich auf den Fehler, den der Vorstand mangels eigener Wahlordnung macht.

    Wenn mit Sicherheit doch keine Wahlordnung existiert, dann legt der Wahlleiter das Wahlverfahren fest. Dabei hat er allerdings keinen sehr großen Spielraum, da bestimmte Wahlverfahren durch die Satzung zugelassen sein müssen (siehe nachfolgenden Link).
    http://www.lsb-berlin.net/de/angebote/verbands-und-vereinsberatung/vorstand/vorstandswahl/

    Die Wahlkommission sollte aus Vereinsmitgliedern bestehen (besonders dann, wenn eine gewisse Brisanz in der Versammlung ist), durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder können das aber auch Nichtmitglieder machen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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