außerordentliche Mitgliederversammlung

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    In einem Förderverein gibt es ein gültiges Mitgliederbegehen oder Antrag nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Da der Vorstand trotz Aufforderung beereits mehr als ein Jahr die normale Sitzung nicht gehalten hat. Ist alles soweit nach Satzung. Jetst gibt es von einem Drittel der Mitglieder unterschrieben den Antrag aus Sitzung. Jetzt die Frage: Da in dem Jahre 2015 im ersten Halbjahr die ordentliche JHV mit Neuwahlen zu halten wäre, wurde benatragt die Neuwahlen abzuhalten. Kann man den Vorstand dazu zwingen? Die ordentliche Mitgliederversammlung sollte eigentlich auch im Januar gehalten werden, wurde aber wieder nicht gehalten! Die Sitzung ist am Sonntag!

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