Außerordentliche Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  Rosinchen.
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    eine außerordentliche Mitgliederversammlung soll auf unserem s.g Tanzplatz (auf dem Kolonieweg) an einem Sonntag um 16.00 Uhr abgehalten werden.
    folgende Themen
    Top 1 Begrüßung und Feststellung der Anwesenden
    Top 2 Bestätigung des Protokolls der JHV (liegt nicht vor)
    Top 3 Änderung der Satzung zur Erreichung der Gemeinnützigkeit -Die Satzung muss spezifische Formulierungen über Gemeinnützigkeit enthalten wie etwa \“selbstloses Handeln\““ Die Satzung wird z. Zt vom Finanzamt geprüft
    Top 4 Rücktritt des Vorstandes Der Vorstand tritt geschlossen zurück
    Top 5 Wahl des Vorstandes. Es werden alle Positionen des geschäftsführenden Vorstandes neu besetzt bis zur turnusmäßigen Wahl im Frühjahr
    Meine Frage: Ist diese Versammlung rechtens?“

    hbaumann hbaumann

    Wenn zu der Versammlung ordnungsgemäß eingeladen und die Tagesordnung sowie der zu ändernde Satzungstext mit der Einladung verschickt wurden, warum nicht?! Wo ist Ihr Problem?

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Rosinchen

    Mein Problem ist der Ort der Versammlung. ca. 100 Mitglieder auf unserem Kolonieweg, unter freiem Himmel mit Durchgangspublikumsverkehr.
    Ein Antrag auf geheime Wahlen wurde gestellt.
    2. wie kann ich ein Protokoll bestätigen, wenn noch keines vorliegt?

    hbaumann hbaumann

    Das Vereinsrecht schreibt nicht vor, dass man bei Mitgliederversammlungen unbedingt ein Dach über dem Kopf haben muss. Wenn Ihr Vorstand das so anberaumt, dann muss er es auch verantworten.

    Was den Antrag zur geheimen Wahl anbelangt, sollten Sie zuerst in Ihre Satzung schauen, ob es zum Wahlverfahren Vorschriften gibt. In manchen Satzungen steht, dass eine Stimme ausreicht, um eine geheime Wahl zu erzwingen. Wenn es keine diesbezüglichen Regelungen gibt, lässt der Versammlungs- bzw. Wahlleiter über diesen Antrag abstimmen. Wenn die Mehrheit dem zustimmt, kann geheim gewählt werden, ansonsten nicht.

    Wenn das Protokoll noch nicht vorliegt, kann auch nicht darüber abgestimmt werden.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Rosinchen

    Ihre Amtwort war mich mich sehr hilfreich. Ich bedanke mich hierfür

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