ausstehende Jahreshauptversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  Tom.
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    Für einen Förderverein ist in der Satung festgelegt, dass jeweils im ersten Halbjahr eine JHV abzuhalten ist. Der Vorstand ist hier etwas schluderhaft. So ist der Verein 2011 gepründet und damit wäre eigentlich Anfang 2015 Neuwahlen. Allerdings wurde in 2014 überhaubt keine JHV abgehalten. Kann der Vorstand dazu gezwungen werden eine JHV abzuhalten? Wenn ja wie und wie? Weihin ist die letzte JHV im 2 HJ 2013 mit Neuwahlen abgehalten worden. Wie kann man den Vorstand dazu zwingen die nach Satzung anstehenden Wahlen durchzuführen. Leider hat der Vorstand sein Amt Missverstanden und er will die satzungsgemäße direkte Förderung einstellen und den Verein in die Hände der Kontrolle aller Sparten bringen!

    Tom Tom

    Nehmen Sie ihr Minderheitenquorum in Anspruch und stellen einen Antrag auf sofortige Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung. Zeigen Sie dabei die TOP´s auf die Ihrer Meinung nach behandelt werden müssen.
    Hier ein interessanter Link dazu: http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseobjekte.pdf?id=545o

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