Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 9 months von  Tom.
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    Hallo Zusammen,

    wir haben am 25.06.2018 einen Freistellungsbescheid für 2013 bis 2015 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhalten.
    Kann ich nun Zuwendungsbestätigungen für das Jahr 2017 und 2018 ausstellen?

    Danke im Voraus!

    Tom Tom

    Schauen Sie doch auf den Freistellungsbescheid unter Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.
    Dort müsste stehen, meist im dritten Absatz:
    Zuwendungsbestätigungen für Spenden dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Frist ist taggenau zu berechnen (§63 Abs. 5 AO).

    Dass heißt Sie dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.

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