Australischer Squash-Trainer

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 5 months von  Floh.
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    Wir beabsichtigen, einen Australischen Squash-Trainer im Feb. 2011 für 1 Monat zu beschäftigen. Was ist zu beachten bezüglich Arbeitserlaubnis und Lohn?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Floh,
    sie beabsichtigen einen australischen Squash-Trainer zu beschäftigen.
    Dabei sollten sie Folgendes beachten:
    Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf grundsätzlich nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt.
    Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die zuständige Ausländerbehörde ist auch Ansprechpartner in Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme. In der Regel muss die Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeitt aus Arbeitsmarktgründen vor Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels eingeholt werden. Zu diesem Zweck wird die Agentur für Arbeit von der Ausländerbehörde in einem internen Verfahren beteiligt.
    Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit gilt:
    für Berufssportler oder Trainer, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren am Wettkampfsport teilnehmenden sportlichen Einrichtungen vorgesehen ist, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt und der für die Sportart zuständige Spitzenverband im Einvernehmen mit dem deutschen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportler oder Trainer bestätigt. (§7 Nr.4 BschV).

    Ich hoffen, die Angaben helfen Ihnen weiter!
    Gruß
    Cziudaj

    Kein Profilbild vorhanden Floh

    Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Können wir als Verein/Arbeitgeber den Aufenthaltstitel erwerben oder muss dies zwingend der Squash-Trainer selber machen?

    Kein Profilbild vorhanden Floh

    Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Können wir als Verein/Arbeitgeber den Aufenthaltstitel erwerben oder muss dies zwingend der Squash-Trainer selber machen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Das muss der Squash-Trainer schon selbst machen. Formulare werden in der Regel doch von demjenigen unterschrieben, der sie ausgefüllt hat. Wie oben schon gesagt, kann ein Australier den Titel nach der Einreise nach Deutschland erwerben. Aber Vorsicht, er kann die Erwerbstätigkeit erst aufnehmen, wenn er den Aufenthaltstitel hat.
    Gruß I.C.

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