Auszahlungszeitpunkt Ehrensamtspauschale

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  ferdi.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ani

    Hallo, für die Erledigung unserer Buchhaltung erhält ein Mitglied eine Ehrenamtspauschale pro Wirtschaftsjahr. Ausgezahlt wird der Betrag nach Beendigung der Arbeit bzw. Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt. Nun ist es dieses Jahr so, dass zwei Auszahlungen in einem Jahr stattfinden, soll heissen für das Wirtschaftsjahr 2010 war die Auszahlung der Pauschale Anfang Januar 2012 und wenn das Wirtschaftsjahr 2011 fertig bearbeitet ist, findet eine weitere Auszahlung statt. Könnte es hier zu Problemen mit dem Finanzamt kommen, dass diese argumentieren, dass die Grenze der Ehrenamtspauschale überschritten wurde? Im Vertrag wurde festgelegt, dass die Ehrensamtspauschale wie gesagt pro Jahr X Euro beträgt und nach Beendigung der Leistung ausbezahlt wird. Diese Überschneidung haben wir nun einmalig!!
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Kein Profilbild vorhanden VBSASZ

    Hallo Ani,
    also ich muss sagen, dass ich diese Art und Weise, wie hier mit der Ehrenamtspauschale umgegangen wird, nicht verstehe. Sind die Finanzen in Ihrem Verein so knapp bemessen, dass immer erst im nächsten Jahr darüber befunden wird, ob und in welcher Höhe die Pauschale gezahlt werden kann? Oder wird an den erbrachten Leistungen gezweifelt, dass es so einer langen Zeit bedarf?
    In unseren Verträgen ist geregelt, dass vierteljährlich gezahlt wird.
    Das Finanzamt freut sich jetzt schon auf die Steuern. Denn dem ist es egal für welches Jahr oder Jahre in einem gezahlt wird.
    Ich persönlich hätte den Vertrag so gar nicht erst unterschrieben und würde auch kein Jahr oder länger warten.

    Viele Grüße
    VBSASZ

    Kein Profilbild vorhanden ferdi

    Hallo VBSASZ,
    warum schreibst Du: Das Finanzamt freut sich schon jetzt auf die Steuern.
    Was hat die Ehrenamtspauschale mit Steuern zu tun?
    Aus meiner Sicht kann die Ehrenamtspauschale bis 500 Euro im laufenden
    Jahr ausbezahlt werden, sogar auch schon nach einigen Monaten. Wir
    müssen mit der Auszahlung nicht erst bis zum Jahresende warten.

    Viele Grüße
    Ferdi

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