Bambinizuschuss=Vereinsvermögen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years von  i_cziudaj.
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    Wir sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein zur Betreuung von U3-Kindern.
    Die Stadt beantragt für uns jährlich einen Bambinizuschuss, der in 2 Hälften auf unser Konto überwiesen wird. Meine Frage lautet nun: Gehört dieser Bambinizuschuss zum Vereinsvermögen oder kann er an die Eltern der betreuten Kinder aufgeteilt werden als Entlastung der hohen Gebühren? Für einen Ganztagsplatz von Montag bis Freitag zahlen Eltern ohne Essen 465,00 € monatlich.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo zusammen,
    der Bambini-Zuschuss dient dazu, mehr Betreuungsplätze für U3-Kinder zu schaffen.
    Daraus ergibt sich, dass die Zuschüsse dem Vereinsvermögen, also dem Verein zur Betreuung von U3-Kindern gehört und nicht zur Weitergabe an die Eltern gedacht ist. Doch bleibt es den Tagespflegepersonen überlassen, so auch Ihrem Verein, durch Verteilung eines gewissen Betrages einen Preisnachlass zu gewähren, um dadurch womöglich konkurrenzfähiger zu bleiben.
    Viele Grüße
    aus Bonn
    Inge C.

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