Bankeinzugsermächtigung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 month, 3 weeks von  lubuns.
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  • Kein Profilbild vorhanden Volkerorgel

    Guten Tag,
    wir wollen im Aufnahmeantrag zu unserem Förderverein eine Einzugsermächtigung einfügen. Muss hier die Gläubiger ID und die Mandatsreferenz angegeben werden oder reicht die Bankverbindung des Vereins? Was Sonst muss bei einer Einzugsermächtigung dabei sein? Gibt dafür ein Muster auf dieser Website? Vielen Dank im Voraus, herzliche Grüße VS

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Schau dir mal unseren Aufnahmeantrag an, vielleicht hilft dir das weiter.
    https://www.werthhoven.de/sites/default/files/dokumente/AufnahmeantragNEU.pdf

    Kein Profilbild vorhanden Volkerorgel

    Hallo Tom, dieser Link wurde zu meiner Überraschung von meinem Virenscanner als unsicher bezeichnet. Das war heute, vor einigen Wochen, als ich erstmals dort war, war dies noch nicht der Fall. Dann habe ich eine inhaltliche Frage: wo ist die rechtliche Grundlage dafür, dass die Gläubiger ID im Aufnahmeantrag drin sein muss. Mir ist klar, dass sie rein muss, aber mein Kassier wehrt sich mit allen Mitteln. Viele Grüße volker

    Kein Profilbild vorhanden lubuns

    Hi,
    ich weiß gerade nicht, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, welche die Angabe der Gläubiger ID vorschreibt.
    Bei uns ist es jedoch so, dass es seitens unserer Sparkasse eine klare Vorgabe gibt, welche Informationen das SEPA-Mandat enthalten muss; dementsprechend ergibt sich die Notwendigkeit mindestens aus dem Vertrag zwischen uns und unserem Geldinstitut. Im Zweifel dort nachfragen.

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