Beisitzer

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 months, 3 weeks von  FranzLuwein.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden FranzLuwein

    Hallo

    vor einigen Wochen wurde ich in unserem Verein in den Vorstand gewählt.

    Ich gehöre nicht zum erlauchten Kreis der § 26 BGB-ler, habe aber als Beisitzer im erweiterten Vorstand einige – wie ich glaube – verantwortungsvolle Aufgaben übernommen.

    Nun meine Frage.

    In den Mitgliederversammlungen steht regelmäßig „Entlastung des Vorstandes“ auf der Tagesordnung.
    Werden bei dieser Abstimmung nur die § 26- BGB-ler oder alle Vorstandsmitglieder entlastet?

    Mit freundlichem Gruß

    Franz Luwein

    Tom Tom

    Die Entlastung gilt für den gesamten Vorstand.
    Diese kann im Block oder ggf. für jedes einzelne Vorstandsmitglied erfolgen.
    Bei uns wird, solange es keine Probleme gibt, im der gesamte Vorstand in einem Rutsch entlastet.

    Kein Profilbild vorhanden FranzLuwein

    Hallo Tom,

    Danke für deine Antwort.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.