Beisitzer in der Vorstandschaft

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  Schatzmeisterin.
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  • Kein Profilbild vorhanden Schatzmeisterin

    Hallo, wir sind eine JFG und möchten Beisitzer in unsere Vorstandschaft aufnehmen. Müssen diese gewählt werden oder können diese von der Vorstandschaft bestimmt werden? In der Satzung steht gar nichts von Beisitzern. Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn in ihrer Satzung nichts von Beisitzern steht, können Sie zzt. keine Beisitzer wählen oder ernennen.
    Sie müssten dies zunächst in ihrer Satzung regeln. Beisitzer gehören in der Regel zu erweiterten Vorstand und nicht zum Vorstand BGB §26. Darüber hinaus sind auch Beisitzer von der MV zu wählen.

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    Kein Profilbild vorhanden Schatzmeisterin

    Danke für diese Info. D.h. Wir müssten dementsprechend die Satzung ändern auf „Es dürfen bis zu 3 (o.ä.) Beisitzer hinzugewählt werden. Sind die Beisitzer dann genauso stimmberechtigt wie die anderen Vorstandsmitglieder?“

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