Das ist ja fast eine Verdopplung des Beitrages. Die Frage ist, ob sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt.
Solch ein Grund zum fristlosen Austritt aus dem Verein kann durch eine Beitragserhöhung dann gegeben sein. wenn die vom Vorstand für die Erhöhung des Beitrages gegebene Begründung inhaltsleer und nicht nachvollziehbar ist und im Verhältnis zu den bisherigen Verpflichtungen der Mitglieder unangemessen hoch ist. Das Landgericht Hamburg spricht von einer erheblichen Beitragserhöhung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, wenn es sich um eine 100-% Erhöhung handelt und das Landgericht Aurich (Urteil vom 22.10.1986, 1 S 279/86) sieht eine Erhöhung um 40% noch nicht als Grund für einen fristlosen Austritt an.
H. Baumann
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