Beitragserhöhung rückwirkend

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 10 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Im März 2020 haben wir unsere JHV. Auf dieser soll eine komplett neue Satzung, sowie erstmals eine Beitragsordnung beschlossen werden. Dies geht einher mit einer Beitragserhöhung.
    Ist es möglich die Beitragserhöhung rückwirkend zum 1.1. zu beschließen? Das Kalenderjahr ist zugleich das Geschäfts- u. Beitragsjahr.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Eine rückwirkende Beitragserhöhung – also z.B. ab dem 1. Januar – ist nur möglich, wenn die Satzung so etwas zulässt. Anderenfalls wäre das ein Grund zum sofortigen Austritt der Mitglieder, die dagegen sind.

    H. Baumann

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