Beratervertrag mit Vorsitzen eines Gartenvereins

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    Danke für die Antworten auf die vom Revisor des Vereins gestellten Fragen.

    Also, der Vorsitzende ist nicht allein Vertretungsberechtigt. Es entscheidet lt. Satzung der Vorstand. Der neue Vorsitzende ließ sich wählen und nahm die Wahl auch an, obwohl er wusste, dass er das Amt zeitlich nicht allein wuppen kann. War wohl schon vor der Wahl so abgesprochen? Auch der Kassierer hat seine Tätigkeit nur auf dem Papier übernommen.Ob da ein Vorstansbeschluss gefasst wurde, ist noch nicht bekannt.
    Gemauert wird über das Zustandekommen und den genauen Inhalt des Beratervertrages. Auch die Vorlage des Vertrages erfolgte nicht.
    Nach Meinung der beiden Vertragspartner haben sie auch das Bestimmungsrecht bei Festlegung von Tag, Zeit, und Ort einer Revision der Vereinskasse. Der Vorsitzende hat das Hausrecht und versuchte, einen nicht geladenen und damit unerwünschten Revisor aus dem Vereinshaus zu weisen.

    Die Satzung sagt: „Der Vorstand führt neben den ihm durch die Satzung besonders übertragenen Aufgaben die Vereinsgeschäfte. Die nächste MHV steht ins Haus.
    Manche machen doch, was sie wollen.

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