Hallo,
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aufgrund des seit dem 1. April diesen Jahres in Kraft getretenen Bildungs- und Teilhabegesetzes einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen, bei Schulausflügen, Mittagessen in Kitas oder bei Sport und Spiel in Vereinen etc. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II,Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen.
Die Trägerschaft für das Bildungs- und Teilhabepaket liegt in der Verantwortung der Kommunen. In der Regel wird es im örtlichen Jobcenter umgesetzt. Pro Kind können pro Monat 10 Euro für die Teilhabe beantragt werden. Entweder kann man die Rechnung des Vereins dem Jobcenter vorlegen oder man kann in Absprache mit dem Jobcenter das Geld an den Verein überweisen lassen. Am besten erkundigt man sich bei der Kommune, wie sie das Bildungs- und Teilhabegesetz umsetzt.
Viele Grüße
I.C.