Beschlussvorschläge für die Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 3 months von  Rosa.
Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden sonnenland

    Hallo zusammen.
    Wie genau müssen Beschlussvorschläge in der Einladung dargestellt werden. Beispiel:
    Der Mitgliedbeitrag soll erhöht werden.
    Muss in der Einladung der zu erhöhende Preis genannt werden oder
    reicht es wenn nur geschrieben wir: Erhöhung des Mitgliedbeitrages

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Eine Beschlussvorlage sollte immer so genau wie möglich gefasst werden.
    D.h. wenn der Beitrag vorher 7 EUR war und jetzt 10 EUR werden soll, dann
    Beschluss: Mitgliedsbeitrag alt 7 EUR neu 10 EUR

    Tom Tom

    Der Beschluss im Wortlaut muss nicht in der Einladung stehen. Der wird ja auch erst im Laufe der Diskussion im Top gefunden.
    JEDOCH muss aus der Einladung klar hervorgehen um was es geht. Z.B. Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 7 auf 10 Euro.
    Das wird dann ja mit Sicherheit kontrovers Diskutiert. Der Vorstand sollte am Ende der Diskussion dann einen Beschlussvorschlag machen, des sich aber nicht unbedingt an den Vorschlag in der Einladung halten muss. Z.B. Beschlussvorschlag des Vorstandes: Beitragserhöhung von 7 auf 9 Euro.
    Anschließen wird das Ergebnis genau protokolliert. Abstimmungsergebnis: 55 Ja, 12 Nein 10 Enthaltungen. Die Erhöhung des Beitrages auf 9€ wurde mehrheitlich angenommen.
    So wäre das eine korrekte Beschussfassung. Im übrigen würde ich auch immer nur ein Ergebnisprotokoll führen. „Ein Ergebnisprotokoll enthält nur kurze Angaben über den Inhalt der Sitzung und deren Ergebnisse.“

    Kein Profilbild vorhanden sonnenland

    Danke für die Antwort. Das hilft mir weiter

    Ich habe aber noch eine Nachfrage.
    Wenn nun in der Mitgliederversammlung, wie beschrieben, eine andere Erhöhung beschlossen wird wie in der Ausschreibung vorgeschlagen wurde, kann da ein Mitglied dass nicht an der Versammlung teilgenommen hat, diesen Beschluss anfechten mit der Begründung: Wenn ich gewusst hätte das der Betrag höher wird als in der Ausschreibung hätte ich an der Versammlung teilgenommen und dagegen gestimmt.
    Kann natürlich auch sein, dass dieser Gedankengang zu weit hergeholt ist.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Nein, denn das Mitglied hatte ja die Möglichkeit an der Versammlung teilzunehmen.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.