Bestellung eines externen Wahlleiters

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  • Kein Profilbild vorhanden Peter S

    Der amtierende Vorstand möchte für die nächste Vorstandswahl, weil er seine Abwhl befürchtet, einen exterenen Rechtsanwalt mit der Wahlleitung beauftragen. Die Satzung sieht die „Bestimmung“ eines Wahlausschusses durch die Mitglieder für Wahlen vor. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und Wahlhelfern – sagt die Satzung. Kann von den Mitgliedern, nach Vorschlag durch den amtierenden Vorstand, ein Nichtvereinsmitglied zum Wahlleiter bestimmt werden?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ein externer Wahlleiter kann, so wie ich das oben lese, nur von der MV beschlossen werden, NICHT alleine durch den Vorstand.
    Grund hierfür ist, dass der Wahlleiter ein Mitglied des Wahlausschusses ist. Der Wahlausschuss wiederum wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Somit können nur die Mitglieder bestimmen wer als Wahlleiter fungiert, ggf. auch ein externer Rechtsanwalt.

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