Betreuer Ferienprogramm für Kinderschwimmen für 1 bzw. 2 Wochen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  FriedelVogt.
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    Wir haben 2 Schulabgänger, die bei uns das Ferienprogramm für Kinderschwimmen übernehmen.
    Der eine ist 2 Wochen á 27,50 Stunden bei uns als Betreuer beschäftigt
    Die andere ist 1 Woche á 27,50 Stunden bei uns als Betreuerin beschäftigt.

    bzgl. der Art der Stelle wäre die Übungsleiterpauschale möglich
    bzgl. der Stunden eigentlich nicht.

    Besteht aber trotzdem die Möglichkeit, beide auf Aufwandsentschädigung (AWE) abzurechnen, da sie ja eigentlich nur 1 bzw. 2 Wochen bei uns tätig sind.

    Zur Info:
    Eine kurzfristige Beschäftigung wie auch geringfügige Beschäftigung (GB) ist nicht möglich, da beide bereits als GB und/bzw. ab 01.09.2021 eine berufsmäßige Tätigkeit anfangen.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Wie kommst du darauf, dass die Übungsleiterpauschale bzgl. der Stunden eigentlich nicht möglich ist? Sie ist dann möglich, wenn die Betreuung nebenberuflich gemacht wurde. Und das ist dann der Fall, wenn dafür nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufgebracht wird, wie für den Hauptberuf. Und das gilt immer für ein Jahr. Wenn ein Betreuer 2 Wochen à 27,50 Stunden tätig ist, sind das 55 Stunden. Eine hauptberufliche Tätigkeit nimmt normalerweise etwa 1600 Stunden im Jahr ein. Ich sehe das Problem nicht.

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