Wir haben 2 Schulabgänger, die bei uns das Ferienprogramm für Kinderschwimmen übernehmen.
Der eine ist 2 Wochen á 27,50 Stunden bei uns als Betreuer beschäftigt
Die andere ist 1 Woche á 27,50 Stunden bei uns als Betreuerin beschäftigt.
bzgl. der Art der Stelle wäre die Übungsleiterpauschale möglich
bzgl. der Stunden eigentlich nicht.
Besteht aber trotzdem die Möglichkeit, beide auf Aufwandsentschädigung (AWE) abzurechnen, da sie ja eigentlich nur 1 bzw. 2 Wochen bei uns tätig sind.
Zur Info:
Eine kurzfristige Beschäftigung wie auch geringfügige Beschäftigung (GB) ist nicht möglich, da beide bereits als GB und/bzw. ab 01.09.2021 eine berufsmäßige Tätigkeit anfangen.