bezahlte Trainer – worauf achten?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Hallo,

    ich bin Kassier in einem Sportverein mit aktiven Handball- und Fußballmannschaften. Bisher hatten wir nur Übungsleiter, die eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten (also unter dem Freibetrag von 2400 Euro jährlich).
    Das wird sich aber evtl. ändern, wenn ein neuer Trainer andere Gehaltsvorstellungen hat.
    Da wir, wie gesagt, bisher unter der Freigrenze geblieben sind, weiß ich nicht genau worauf ich achten muss bzw. bei welchem Amt/Verband/Versicherung ich was anmelden oder angeben muss. Können Sie mir weiterhelfen? Ich möchte nichts falsch machen und den Verein dadurch in Schwierigkeiten bringen.

    Beispiel: Unser neuer Trainer für die Fußballmannschaft möchte 600 Euro pro Monat.

    Vielen Dank im Voraus

    hbaumann hbaumann

    Wenn das Übungsleiterhonorar den monatlichen Freibetrag von 200 Euro (2.400 Euro pro Jahr) übersteigt, muss für den Betrag darüber (max. aber 450 Euro) ein Minijob-Verhältnis begründet werden. Ca. 31% muss der Verein dann an die Knappschaft abführen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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