Bezahlung der Jahresrechnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 month, 2 weeks von  Tom.
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    Hallo erstmal.
    Folgende Frage. Wie gehe ich mit einem ehemaligen Pächter um der seine Rechnung nicht bezahlt?
    Folgende Situation ein Pächter hat wie alle anderen die Jahresrechnung Anfang Januar bekommen, es gab eine Vereinbarung auf Ratenzahlung diese wurde aber nicht eingehalten. Nun hat dieser Pächter seinen Garten abgegeben und den neuen Pächter erzählt das die Rechnung bezahlt sei. Offener Betrag ca 400€. Darauf hin haben wir ihn freundlichst auf den Zahlungsverzug hingewiesen und der darauffolgende Mahnung . Jetzt ist er der Meinung er bräuchte die Rechnung nicht bezahlen weil es eine Vereinbarung mit dem Vorsitzenden gibt. Gibt es aber nichts schriftliches. Darauf haben wir diesen ehemaligen einen Termin zur Klärung angeboten, keine Reaktion. Dann haben wir als Vorstand ein Schreiben bekomm,wo es hieß das er nur anteilig die Pacht bezahlt ca 70€ und der Rest muss der neue Pächter bezahlen. In der Jahresrechnung war auch eine Umlage von 200€ für neue Stromzähler, durch die MV beschlossen. Er hätte nichts ja nichts mehr von dem neuen Stromzähler und er es seinen Anwalt übergeben würde.
    Muss er trotzdem die volle Summe bezahlen oder übergeben wir es unserem Anwalt?
    Mfg Stefan

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Er kann meinen was er will. So wie oben beschrieben steht die Pacht offen.
    Ich würde das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

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