BGB § 32 Tagesordnungspunkte ausreichend erläutert?

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    Hallo,
    wir haben unsere Mitglieder fristgerecht zur Mitgliederversammlung am 12.04.2014 mit einem Aushang eingeladen.
    Als Tagesordnungspunkt stand u.a.aufgelistet:
    1.Investitionsvorhaben 2014
    Nun erkennen 4 Mitglieder(sie waren auf der Versammlung nicht Anwesend) die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht an, mit der Begründung. Der Tagesordnungspunkt sei nicht entsprechend §32 BGB ausführlich auf dem Aushang erläutert worden.Beschlossen wurde eine Investition in die
    bestehende Wasseranlage(Rohrtausch) und die Weiterführung des Umbaus der Stromanlage(Digitale Zähler). Daraus ergab sich eine Umlage von 5€ pro Monat und Parzelle für das Jahr 2014. Sie weigern sich den Beschluß der Mitgliederversammlung, die Investition durchzuführen und dafür die 5€ monatlich zuzahlen, anzuerkennen. Die 4 Mitglieder kommen sonst auch auf keine Versammlung seit 2010. Haben wir etwas falsch gemacht? Da der Vorstand ja nichts von sich aus Investieren kann, sondern die Mitglieder dieses beschließen und auch haben, sehen wir die Aussage Investitionsvorhaben 2014 als Tagesordnungspunkt als eindeutig an.
    Danke für die Antwort(en)
    Bernd Fiedler
    KGV-Morgensonne

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