Bildung einer „Freien Rücklage““?“

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  Eleonore.
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    Muss die Bildung einer freien Rücklage vom Vorstand oder
    der Mitgliederversammlung beschlossen werden oder genügt
    es, wenn die Bildung der freien Rücklage von der 1. Vor-
    sitzenden gewünscht wird?

    hbaumann hbaumann

    Das Vereinsrecht enthält dazu keine Vorschriften, also muss das innerhalb des Vereins geregelt werden. Üblicherweise stimmen sich Vorstände über die Bildung von Rücklagen aber ab. Alleingänge von einzelnen Vorstandsmitgliedern sind immer schädlich für das Vertrauensverhältnis im Vorstand und im Verein.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Danke Herr Baumann!

    Eleonore

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