Guten Morgen,
mein Tipp an Sie als Webmeister: lassen Sie sich immer, wenn Sie Fotos von Personen auf Ihre Vereins-Homepage stellen, vorher eine Einwilligung geben. Am besten ist es, wenn Sie die Einwilligung schriftlich in der Hand haben. Denn die Beweislast, eine entsprechende Einwilligung zu haben, liegt immer auf Seiten des Fotografen. Ein Formular – soweit mir bekannt – gibt es dafür nicht.
Was für Erwachsene gilt, gilt natürlich auch für Kinder. Die Persönlichkeitsrechte werden von Minderjährigen von den sorgeberechtigten Eltern wahrgenommen. Also muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden.
Bei älteren Kindern, ab etwa 14 Jahren, bei denen eine gewisse Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden kann, ist zudem noch die Zustimmung des oder der Minderjährigen selbst erforderlich (LG Bielefeld, AZ: 6 O 360/07).
Ich hoffe, Sie können mit den Informationen etwas anfangen.
Gruß aus Bonn
Mops