Bootsausfahrten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Marita

    Über den Sommer bietet unser Verein Stammgästen
    Angelfahrten mit vereinseigenen Clubbooten gegen ein entsprechendes Entgelt an. Kann man dies als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sehen und wie hoch dürfen hier die Bruttoeinnahmen sein?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

    hbaumann hbaumann

    Man kann dies nicht nur als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sehen, sondern man muss es! Das sind auf jeden Fall steuerpflichtige Einnahmen. Bis 17.500 Euro Umsatz unterliegt der Verein der Kleinunternehmerregel und ab 35.000 Euro wird er zur Körperschafts- und Gewerbesteuer veranlagt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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