Buchführung Fußballverein

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 month, 3 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Matze

    Guten Tag Zusammen,

    ich wurde vor kurzem zum Kassierer in unserem Fußballverein ernannt.
    Leider wurde die Buchführung der letzten beiden Jahren vernachlässigt und es fand keine Übergabe statt, so dass ich mich da selber durch kämpfe.
    Grundsätzlich gibt es ja die 4 Bereiche: ideeller Bereich, Vermögensbereich, Zweckbetrieb und wirtschaftl. Betrieb.
    Unser Verein ist ust-pflichtig.
    Folgende Frage habe ich:

    Kann ich außer im wirtschaftlichen Bereich auch im ideellen Bereich und im Zweckbetrieb Vorsteuer gelten machen?
    Z.b. wurden Trainingshütchen, Trikots, Torwarthandschuhe etc. gekauft. Die würde ich dem Zweckbetrieb. Kann ich hier die Vorsteuer gelten machen?

    Wir verbuche ich z.b. die Telefonkosten? Wir haben den Router im Vereinsheim, wo auch ein kleines Büro ist. Wlan wird nicht für andere Mitglieder frei gegeben. Ist das jetzt ideeller Bereich und kann ich die Vorsteuer gelten machen?

    Danke fürs Lesen und hoffentlich auch fürs Beantworten.

    Sportliche Grüße

    Matze

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da mein Verein nicht UST-Pflichtig ist, habe ich mich damit bisher nicht befassen müssen.
    Aber vielleicht hilft dieser Link weiter: https://www.winheller.com/gemeinnuetzigkeitsrecht/umsatzsteuer/vorsteuerabzug.html#:~:text=Ein%20Vorsteuerabzug%20ist%20generell%20ausgeschlossen,vom%20Vorsteuerabzug%20von%20vornherein%20ausgeschlossen.

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