Buchhaltung vor Eintragung des Vereins?

  • Dieses Thema hat 6 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 6 months von  Cheno.
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  • Kein Profilbild vorhanden Cheno

    Hallo,

    muss man Ausgaben, die vor der Eintragung des Vereines angefallen sind, in die EÜR eintragen?

    Außerdem: Wenn der Verein 2020 gegründet wurde und erst dieses Jahr im März eingetragen wird: Muss dann im Jahr 2021 die Einkommensteuererklärung abgegeben werden? Denn 2020 sind zwar Kosten angefallen, jedoch war der Verein noch nicht eingetragen.

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Mit der ersten MV, Gründung des Vereins, fällt die Buchhaltung an und sollte pro Jahr geprüft werden. Denn eine Eintragung ins Vereinsregister kostet Geld beim Notar.

    Kein Profilbild vorhanden Cheno

    Sorry für die verspätete Antwort, ich habe keine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
    Erstmal: vielen Dank für die Antwort.

    Muss der Verein dann für das Jahr 2020 dieses Jahr dann keine Steuererklärung & EÜR abgeben – auch wenn er davor, nicht eingetragen, existierte?

    Viele Grüße

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Mit Gründung des Vereins existiert der Verein, auch wenn er noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Steuererklärung sollte für 2020 abgegeben werden.
    Seit ihr ein gemeinnütziger Verein?

    Kein Profilbild vorhanden Cheno

    Aber die Buchhaltung muss erst mit der Eintragung in den Verein abgegeben werden? Sprich, wir sollen eine „leere“ Steuererklärung abgeben?

    Ja, wir sind ein gemeinnütziger Verein.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die Satzung muss beim FA eingereicht werden nach Erhalt vom Registeramt, damit ihr einen Bescheid gem. AO erhaltet. Dann braucht ihr erst 2023 die Steuererklärung für die Jahre 2020-2022 einreichen (ist bei uns so). Es kann durchaus möglich sein, dass das FA euch von alleine anschreibt. Einfach mit dem FA reden.

    Kein Profilbild vorhanden Cheno

    Alles klar, vielen Dank für deine Hilfe und Zeit!

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