Buchung Smartphone

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 8 months von  larah.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden larah

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich führe seit kurzem die Buchhaltung eines neuen Vereins und hierfür benutze ich MTH-Software für Vereine. Allgemein hatte / habe ich mit Buchhaltung keine Erfahrungen und arbeite mich peu à peu in das Thema ein.

    Die steuerliche Zuordnung der Bereiche ist schon einmal abgehackt und stellt keine Hürde mehr dar. Bis jetzt sind die Buchungen relativ leicht gewesen. Nun hat unser Verein – nicht Umsatzsteuerpflichtig – ein Smartphone-Vertrag. Für das Smartphone selbst existiert ein Vertrag wo “Ratenplan“ drauf steht, angegeben ist eine Anzahlung und 24-Monatsraten.

    Während meiner Recherche las ich in diversen Foren, dass dieser Ratenplan (einschließlich der Anzahlung?) in der Buchhaltung als Verbindlichkeit gebucht werden muss. Ist dies richtig so oder gibt’s da andere Alternativen?

    Mit der MTH-Software habe ich einem Demoverein versucht diesen Smartphone-Vertrag zu buchen, bin jedoch irgendwie nicht weitergekommen. Ich bin wie folgt vorgegangen:

    “Verbindlichskeitskonto“ eröffnet, Gesamtrate und Anzahlung (50€) in Höhe von Brutto +650€ eingegeben uns als Gegenkonto “Geringwertige Wirtschaftsgüter“ ausgewählt.

    Aber wie muss mann buchen, wenn nun die monatlichen Raten bezahlt werden? Müssen jetzt die auf zwei Konten (Girokonto u. GWG) Buchungen stattfinden?

    Muss ich jetzt auf’s Verbindlichkeitkonto gehen und -25€ eingeben und als Gegenkonto wieder “Geringwertige Wirtschaftsgüter“ auswählen?

    Danach auf das Girokonto und auch dort -25€ buchen? Aber welches Gegenkonto soll man dort auswählen?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, denn hier habe ich wirklich das Problem den Vorgang zu verstehen.

    Liebe Grüße,

    Lara H.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da sie ja nicht bilanzieren, müssen Sie auch kein Verbindlichkeitskonto führen. Es reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung.

    Abhängig davon, wofür das Handy benutz wird, werden lediglich die Raten dann im entsprechenden Bereich (Ideeller Bereich, Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) als Ausgabe gebucht.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden larah

    Vielen Dank Herr Baumann, ihre Antwort hat mir wirklich sehr weitergeholfen.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.